Für den Zuschauer sieht es vielleich albern aus, als müßte man bei einer Hundeausstellung nur ein paar Mal im Kreis gehen und dann etwas
stehenbleiben.Aber damit ist es nun mal leider nicht getan. Es geht darum, den Hund in optimaler Verfassung und vor allem gut zu präsentieren.
Auch wenn es auf den ersten Blick nicht so aussieht, es wird nicht hauptsächlich die Optik bewertet. Es kommt nicht nur auf die für jeden Laien leicht
zu erkennenden Äußerlichkeiten wie Fellfarbe und Fellänge an, sondern vielmehr auf Kriterien wie Brusttiefe, Winkelung, Proportion, Kopf, Anzahl der Zähne,
Zahnfehlstellungen, Schub, Gangwerk, etc,etc,etc, alles Merkmale, die objektiv abrufbar und meßbar sind. |

Formwertnoten |
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1. Der Zuchtrichter kann die folgenden Formwertnoten vergeben:
Vorzüglich (V)
Jüngstenklasse kann vergeben werden:
Vielversprechend (VV) |
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"Vorzüglich" darf nur einem Hunde zuerkannt werden, der dem Idealstandard der Rasse sehr nahe kommt, in ausgezeichneter Verfassung vorgeführt wird, ein harmonisches, ausgeglichenes Wesen ausstrahlt, "Klasse" und eine hervorragende Haltung hat. Seine überlegenen Eigenschaften seiner Rasse gegenüber werden kleine Unvollkommenheiten vergessen machen, aber er wird die typischen Merkmale seines Geschlechts besitzen. |
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"Sehr Gut" wird nur einem Hund zuerkannt, der die typischen Merkmale seiner Rasse besitzt, von ausgeglichenen Proportionen und in guter Verfassung ist. Man wird ihm einige verzeihliche Fehler nachsehen, jedoch keine morphologischen. Dieses Prädikat kann nur einem Klassehund verliehen werden. |
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"Gut" ist einem Hund zu erteilen, welcher die Hauptmerkmale seiner Rasse besitzt, aber Fehler aufweist, unter der Bedingung, daß diese nicht verborgen werden. |
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"Genügend" erhält ein Hund, der seinem Rassetyp genügend entspricht, ohne dessen allgemein bekannte Eigenschaften zu besitzen bzw. dessen körperliche Verfassung zu wünschen übrig läßt. |
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"Nicht genügend" erhält ein Hund, der nicht dem durch den Standard vorgeschriebenen Typ entspricht, ein eindeutig nicht standardgemäßes Verhalten zeigt, mit einem Hodenfehler behaftet ist, einen erheblichen Zahnfehler oder eine Kieferanomalie aufweist, einen Farb- und/oder Haarfehler hat oder eindeutig Zeichen von Albinismus erkennen läßt. Dieser Formwert ist ferner dem Hund zuzuerkennen, der seinem Rassemerkmal so wenig entspricht, daß die Gesundheit des Hundes beeinträchtigt ist. Mit diesem Formwert muß auch ein Hund bewertet werden, der nach dem geltenden Standard einen schweren bzw. disqualifizierenden Fehler hat. |
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Ohne Bewertung ("Disqualifiziert") darf nur der Hund aus dem Ring entlassen werden, dessen Gangwerk, Gebäude, Gebiß, Haarkleid, Hoden, Rute usw. nicht durch den Zuchtrichter kontrolliert werden kann oder wenn sich am vorgeführten Hund Spuren von Eingriffen oder Behandlungen feststellen lassen, die einen Täuschungsversuch wahrscheinlich machen. Dasselbe gilt, wenn der Zuchtrichter feststellt, daß ein operativer Eingriff am Hund vorgenommen wurde (z.B. Lid-, Ohr-, Rutenkorrektur), der über die ursprüngliche Beschaffenheit hinwegtäuscht. Der Grund für die Beurteilung "ohne Bewertung" ist im Richterbericht anzugeben. |
Platzierungen
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Die besten vier Hunde einer Klasse sind vom Zuchtrichter zu platzieren (1. - 4. Platz), sofern diese mindestens die Formwertnote "Sehr Gut" erhalten haben Wird ein Hund in den Ring gebracht, nachdem einer der Hunde der betreffenden Klasse bereits platziert ist, so scheidet er für die Platzierung aus. Er kann nur noch eine Formwertnote erhalten.
Als Kombination aus Formwertnote und Platzierung ergibt sich die Bewertung. |
Anwartschaften
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Das CACIB kann nur in der Championklasse, der Offenen Klasse oder der Gebrauchshundeklasse vergeben werden. Das Mindestalter des Hundes muß 15 Monate betragen. Die Vergabe des CACIB liegt im Ermessen des Richters.
Vom Bewertungsrichter kann vorgeschlagen werden:
CACIB-Reserve: Der zweitbeste Rüde und die zweitbeste Hündin einer Rasse, wenn sie mit "Vorzüglich
II" bewertet sind. Der CACIB-Reserve-Hund kann aufrücken und auch das CACIB bestätigt bekommen, wenn er am Ausstellungstage mindestens 15 Monate alt war und überprüft wurde, daß
der in Vorschlag gebrachte CACIB-Hund an diesem Ausstellungstage bereits den Titel "Internationaler Schönheitschampion" von der FCI zuerkannt bekommen hat. Über die endgültige Zuerkennung des CACIB und des Titels "Internationaler Schönheitschampion" entscheidet die FCI nach den gültigen Bestimmungen.
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2. CAC-VDH (Anwartschaft auf den Titel "Deutscher Champion (VDH)") |
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Die Anwartschaften werden in der Offenen-, Champion- und Gebrauchshundeklasse - für Rüden und Hündinnen getrennt - in Wettbewerb gestellt. |
Titel |
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1. "Internationaler Schönheitschampion" |
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Voraussetzung für die Vergabe des Titels "Internationaler Schönheitschampion" sind vier durch die FCI bestätigte CACIB. Diese müssen unter mind. drei verschiedenen Richtern in mind. drei verschiedenen Ländern erworben werden. Davon einmal im Heimatland des Hundeeigentümers oder im Ursprungsland der Rasse. Zwischen dem ersten und dem letzten CACIB muß ein zeitlicher Zwischenraum von mindestens einem Jahr liegen. Für die Zuerkennung durch die FCI müssen der VDH-Geschäftsstelle die folgenden Unterlagen eingereicht werden:
Für Hunde, die Arbeitsprüfungen unterworfen sind, gelten Sonderregeln.
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2. "Deutscher Champion (VDH)" |
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Der Titel "Deutscher Champion (VDH)" wird an Rassehunde verliehen, wenn diese für vier Anwartschaften auf den Titel "Deutscher Champion (VDH)" vorgeschlagen wurden und die Vorschläge durch die VDH-Geschäftsstelle bestätigt worden sind. Der Titel wird verliehen, wenn
Sobald diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Eigentümer des Hundes Antrag auf Verleihung des Titels "Deutscher Champion (VDH)" bei der VDH-Geschäftsstelle stellen. Dazu sind die vier bestätigten Anwartschaften sowie eine Fotokopie der Ahnentafel vorzulegen. |