Für den Zuschauer sieht es vielleich albern aus, als müßte man bei einer Hundeausstellung nur ein paar Mal im Kreis gehen und dann etwas stehenbleiben.Aber damit ist es nun mal leider nicht getan. Es geht darum, den Hund in optimaler Verfassung und vor allem gut zu präsentieren.
Darauf zu achten ist, daß man genau so schnell läuft, daß der Hund trabt.Denn wenn man zu langsam ist, trottet der Hund gelangweilt rum. Und ist man zu schnell, fängt er zu galoppieren und auch das Hochspringen an. Gefragt ist aber eine freie, raumgreifende Bewegung mit viel Schub und Vortritt.
Der erste in der Reihe hat es einfach, weil man die Geschwindigkeit bestimmen kann. Wenn jemand vor einem zu langsam für den eigenen Hund läuft hilft es oft, die ganze Ringfläche zu nutzen (Bis in die Ecken gehen). Das verlängert den Weg und man kann schneller laufen als der Vorgänger. Wenn das auch nichts hilft, besser kurz stehenbleiben (aber nur in Ausnahmefällen).
Der Hund sollte sich vom Richter anfassen lassen. Tut er das nicht, wird er disqualifiziert. Das kann man aber üben. Ein weiteres Problem ist Zähne zeigen. Viele Richter sind damit einverstanden, daß der Hundhalter dem Hund den Fang öffnet und die Zähne zeigt. Manche Richter bestehen jedoch darauf, dies selbst zu tun. Wenn der Hund hier zickt droht Disqualifikation. Zähne zeigen kann man aber auch üben. Zum Vorführen im Ring bitte keine normale Leine und kein normales Halsband benutzen. Es gibt spezielle dünne Vorführleinen zu kaufen. Darauf achten, daß die Farbe der Vorführleine zum Hund passt. Für einen Hund, der am Hals weiß ist, ist eine weiße Leine am besten, die lenkt am wenigsten ab.
Manchen Richtern ist es ziemlich egal wie der Hundeführer daherkommt. Andere Richter legen auf ein gepflegtes Aussehen und zum Hund passende Kleidung (dunkle Kleidung zum hellen Hund, helle Kleidung zum dunklen Hund) viel wert.
Auch ein gepflegtes Äußeres beim Hund. Wer ohne Vorbereitung in den Ring geht, darf sich nicht wundern, wenn ihm der Richter eine Abfuhr erteilt. Deswegen üben, üben, üben. Durch eine gute Präsentation kann man viele "Mängel" des Hundes wett machen.

Auch wenn es auf den ersten Blick nicht so aussieht, es wird nicht hauptsächlich die Optik bewertet. Es kommt nicht nur auf die für jeden Laien leicht zu erkennenden Äußerlichkeiten wie Fellfarbe und Fellänge an, sondern vielmehr auf Kriterien wie Brusttiefe, Winkelung, Proportion, Kopf, Anzahl der Zähne,  Zahnfehlstellungen, Schub, Gangwerk, etc,etc,etc, alles Merkmale, die objektiv abrufbar und meßbar sind.
Natürlich spielt auch der subjektive Eindruck des Richters eine Rolle, Tagesform des Hundes, Pflegezustand, Interesse und Verhalten des Ausstellers, Wesen des Hundes und die Prioritäten des Richters. Für den
 Besuch einer Hundeausstellung für Zwei und Vierbeiner ist es eine Belastung das ist kein Thema aber auch eine belebte  Innenstadt...Welpenspieltage ..Hundekurs ...Agility...Turniere, die Fahrt in den Urlaub sind eine Belastung.
Auf die Belastung kommt es aber gerade an, denn Stress, sofern er für unseren Hund positiv erlebt wird, ist für die erfolgreiche Hundeentwicklung eine entscheidende Voraussetzung!
Auf der Ausstellung sind Frauchen und Herrchen dabei, es gibt diverse Leckerlis als Belohnung und für das Laufen im Ring auch ein dickes Lob,  richtig angegangen gehören Besuche auf Hundeausstellungen zu
den besten Übungen für unsere Vierbeiner.

  

Formwertnoten

 

1. Der Zuchtrichter kann die folgenden Formwertnoten vergeben:

 

Vorzüglich (V)
Sehr Gut (SG)
Gut (G)
Genügend (Ggd)
Nicht genügend (NGdg)
Disqualifiziert (Disq)

 

Jüngstenklasse kann vergeben werden:

 

Vielversprechend (VV)
Versprechend (V)
Wenig versprechend (WV)
 

 

 

"Vorzüglich" darf nur einem Hunde zuerkannt werden, der dem Idealstandard der Rasse sehr nahe kommt, in ausgezeichneter Verfassung vorgeführt wird, ein harmonisches, ausgeglichenes Wesen ausstrahlt, "Klasse" und eine hervorragende Haltung hat. Seine überlegenen Eigenschaften seiner Rasse gegenüber werden kleine Unvollkommenheiten vergessen machen, aber er wird die typischen Merkmale seines Geschlechts besitzen. 

 

 

"Sehr Gut" wird nur einem Hund zuerkannt, der die typischen Merkmale seiner Rasse besitzt, von ausgeglichenen Proportionen und in guter Verfassung ist. Man wird ihm einige verzeihliche Fehler nachsehen, jedoch keine morphologischen. Dieses Prädikat kann nur einem Klassehund verliehen werden. 

 

 

"Gut" ist einem Hund zu erteilen, welcher die Hauptmerkmale seiner Rasse besitzt, aber Fehler aufweist, unter der Bedingung, daß diese nicht verborgen werden. 

 

 

"Genügend" erhält ein Hund, der seinem Rassetyp genügend entspricht, ohne dessen allgemein bekannte Eigenschaften zu besitzen bzw. dessen körperliche Verfassung zu wünschen übrig läßt. 

 

 

"Nicht genügend" erhält ein Hund, der nicht dem durch den Standard vorgeschriebenen Typ entspricht, ein eindeutig nicht standardgemäßes Verhalten zeigt, mit einem Hodenfehler behaftet ist, einen erheblichen Zahnfehler oder eine Kieferanomalie aufweist, einen Farb- und/oder Haarfehler hat oder eindeutig Zeichen von Albinismus erkennen läßt. Dieser Formwert ist ferner dem Hund zuzuerkennen, der seinem Rassemerkmal so wenig entspricht, daß die Gesundheit des Hundes beeinträchtigt ist. Mit diesem Formwert muß auch ein Hund bewertet werden, der nach dem geltenden Standard einen schweren bzw. disqualifizierenden Fehler hat. 

 

 

Ohne Bewertung ("Disqualifiziert") darf nur der Hund aus dem Ring entlassen werden, dessen Gangwerk, Gebäude, Gebiß, Haarkleid, Hoden, Rute usw. nicht durch den Zuchtrichter kontrolliert werden kann oder wenn sich am vorgeführten Hund Spuren von Eingriffen oder Behandlungen feststellen lassen, die einen Täuschungsversuch wahrscheinlich machen. Dasselbe gilt, wenn der Zuchtrichter feststellt, daß ein operativer Eingriff am Hund vorgenommen wurde (z.B. Lid-, Ohr-, Rutenkorrektur), der über die ursprüngliche Beschaffenheit hinwegtäuscht. Der Grund für die Beurteilung "ohne Bewertung" ist im Richterbericht anzugeben.

 

 

Platzierungen

 

 

Die besten vier Hunde einer Klasse sind vom Zuchtrichter zu platzieren (1. - 4. Platz), sofern diese mindestens die Formwertnote "Sehr Gut" erhalten haben

Wird ein Hund in den Ring gebracht, nachdem einer der Hunde der betreffenden Klasse bereits platziert ist, so scheidet er für die Platzierung aus. Er kann nur noch eine Formwertnote erhalten.

Als Kombination aus Formwertnote und Platzierung ergibt sich die Bewertung.
Zum Beispiel: V 1 - V 2 - V 3 - V 4 - V - SG...
oder SG 1 - SG 2
nicht jedoch: SG 1 - V 2 - SG 3

 

 

.     Klasseneinteilung

 

      1. Jüngstenklasse 6–9 Monate 2. Jugendklasse 9–18 Monate Der „Beste

      Jugendhund“ wird aus dem mit „Vorzüglich 1“ platzierten Rüden und der mit        „Vorzüglich 1“ platzierten Hündin der Jugendklasse ermittelt und nimmt am          Wettbewerb „Bester Hund der Rasse (BOB)“ teil. 3. Zwischenklasse 15–24          Monate 4. Offene Klasse ab 15 Monate 5. Gebrauchshundklasse ab 15                Monate Eine Gebrauchshundklasse darf nur für die Rassen ausgeschrieben        werden, die gemäß FCIund VDH-Bestimmungen hierfür vorgesehen sind.            Eine Meldung ist nur möglich, wenn bis zum Tage des offiziellen                            Meldeschlusses das erforderliche Leistungs-/AusbildungsKennzeichen               durch  das einheitliche FCI-Gebrauchshund-Zertifikat bestätigt wurde. Die            Bestätigung ist der Meldung in Kopie beizufügen. Fehlt der Nachweis, wird         der Hund in die Offene Klasse versetzt. 6. Championklasse: ab 15 Monate            Eine Meldung ist nur möglich, wenn bis zum Tage des offiziellen                             Meldeschlusses ein erforderlicher Titel – Internationaler                                          Schönheitschampion       der FCI, Nationaler Champion der von der FCI              anerkannten Landesverbände,       Deutscher Champion (Klub + VDH) –              bestätigt wurde Die Titel                               „Bundessieger“,   „VDH-                   Europasieger“ und „German Winner“ berechtigen nur         in    Verbindung           mit dem Nachweis einer Anwartschaft für einen Championtitel auf einer              anderen Rassehunde-Ausstellung zum Start in der Championklasse.                    Weiterhin berechtigt der Titel „VDH-Jahressieger“ zum Start in der                       Championklasse. Die Bestätigung hierüber ist der Meldung in Kopie                      beizufügen. Fehlt der Nachweis, wird der Hund in die Offene Klasse                    versetzt.   

      Veteranenklasse: ab 8 Jahren Eine Meldung ist nur möglich, wenn der Hund        am Tage der Bewertung das 8. Lebensjahr vollendet hat. Die Bewertung             dieser Klasse erfolgt durch den Zuchtrichter nach dem Standard. Daneben            soll besonders auf die Kondition dieser Hunde geachtet werden. Die Hunde       bekommen keine Formwertnote, sie werden platziert. Der „Beste Veteran der       Rasse“ wird aus dem erstplatzierten Rüden und der erstplatzierten Hündin           der Veteranenklasse ermittelt und nimmt am Wettbewerb „Bester Hund der         Rasse (BOB)“ teil. Auf Internationalen Rassehunde-Ausstellungen gibt es              zusätzlich einen VeteranenWettbewerb, an dem der beste Veteran jeder             Rasse teilnimmt. Bei Nationalen RassehundeAusstellungen ist es dem                 Veranstalter freigestellt, ob er zusätzlich zur Veteranenklasse einen                     Veteranen-Wettbewerb durchführt. 3. Stichtag für die Alterszuordnung: Das           geforderte Lebensalter muss der Hund am Tag der Bewertung erreicht                 haben. 4. Die Einrichtung der Klassen 2., 3., 4., 5. und 6. ist für alle                     Rassehunde-Ausstellungen verbindlich vorgeschrieben. 5. Auf                             termingeschützten Spezial-Rassehunde-Ausstellungen können weitere               Klassen eingerichtet werden. Insbesondere kann eine sogenannte Puppy            class / Baby Klasse (4 – 6 Monate) eingerichtet werden. (Formwertnoten               und  Platzierungen wie Jüngstenklasse)

 

Anwartschaften

  

 

 

 

Das CACIB kann nur in der Championklasse, der Offenen Klasse oder der Gebrauchshundeklasse vergeben werden. Das Mindestalter des Hundes muß 15 Monate betragen. Die Vergabe des CACIB liegt im Ermessen des Richters.

Vom Bewertungsrichter kann vorgeschlagen werden:
CACIB: Der beste Rüde und die beste Hündin einer Rasse, wenn diese mit "Vorzüglich I" bewertet sind, unabhängig von der Zahl der Konkurrenten.

CACIB-Reserve: Der zweitbeste Rüde und die zweitbeste Hündin einer Rasse, wenn sie mit "Vorzüglich II" bewertet sind. Der CACIB-Reserve-Hund kann aufrücken und auch das CACIB bestätigt bekommen, wenn er am Ausstellungstage mindestens 15 Monate alt war und überprüft wurde, daß der in Vorschlag gebrachte CACIB-Hund an diesem Ausstellungstage bereits den Titel "Internationaler Schönheitschampion" von der FCI zuerkannt bekommen hat.
Ebenfalls kann der CACIB-Reserve-Hund aufrücken, wenn der CACIB-Hund am Tag der Ausstellung noch nicht 15 Monate alt war oder sonstige Bedingungen nicht erfüllt hatte.

Über die endgültige Zuerkennung des CACIB und des Titels "Internationaler Schönheitschampion" entscheidet die FCI nach den gültigen Bestimmungen.

 

 

2. CAC-VDH (Anwartschaft auf den Titel "Deutscher Champion (VDH)")

 

Die Anwartschaften werden in der Offenen-, Champion- und Gebrauchshundeklasse - für Rüden und Hündinnen getrennt - in Wettbewerb gestellt.
Für den zweitbesten Rüden und für die zweitbeste Hündin jeder Klasse kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden.
Die Vergabe liegt in jedem Falle im Ermessen des Zuchtrichters.

 

 

Titel

 

1. "Internationaler Schönheitschampion"

 

Voraussetzung für die Vergabe des Titels "Internationaler Schönheitschampion" sind vier durch die FCI bestätigte CACIB. Diese müssen unter mind. drei verschiedenen Richtern in mind. drei verschiedenen Ländern erworben werden. Davon einmal im Heimatland des Hundeeigentümers oder im Ursprungsland der Rasse. Zwischen dem ersten und dem letzten CACIB muß ein zeitlicher Zwischenraum von mindestens einem Jahr liegen.

Für die Zuerkennung durch die FCI müssen der VDH-Geschäftsstelle die folgenden Unterlagen eingereicht werden:

 

Vier CACIB-Vorschlagskarten;

 

Fotokopie einer Ahnentafel des für den Titel vorgesehenen Hundes

Für Hunde, die Arbeitsprüfungen unterworfen sind, gelten Sonderregeln.

 

 

2. "Deutscher Champion (VDH)"

 

Der Titel "Deutscher Champion (VDH)"  wird an Rassehunde verliehen, wenn diese für vier Anwartschaften auf den Titel "Deutscher Champion (VDH)" vorgeschlagen wurden und die Vorschläge durch die VDH-Geschäftsstelle bestätigt worden sind.

Der Titel wird verliehen, wenn

 

Vier bestätigte Anwartschaften nachgewiesen werden, von denen mindestens zwei auf internationalen oder Allgemeinen Zuchtschauen errungen wurden.,

 

Zwischen der ersten und der letzten Anwartschaft muß ein zeitlicher Mindestzwischenraum von 12 Monaten und einem Tag liegen.

 

Die Anwartschaften müssen unter mindestens drei verschiedenen Zuchtrichtern erworben sein.

Sobald diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Eigentümer des Hundes Antrag auf Verleihung des Titels "Deutscher Champion (VDH)" bei der VDH-Geschäftsstelle stellen. Dazu sind die vier bestätigten Anwartschaften sowie eine Fotokopie der Ahnentafel vorzulegen.